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Symbolbild - Freie Stellen - Honorartätigkeit für aufsuchende Beratung im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen
Symbolbild - Freie Stellen - Honorartätigkeit für aufsuchende Beratung im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen

Freie Stellen - Honorartätigkeit für aufsuchende Beratung im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis Tübingen

Ziel der Frühen Hilfen ist es, Eltern von Beginn an zu unterstützen, Entwicklungsrisiken vorzubeugen und ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu ermöglichen. Die Angebote sind niedrigschwellig, freiwillig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Familien. Die aufsuchende Beratung erfolgt im Kontext der Frühen Hilfen ab der Schwangerschaft und bei Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Im Rahmen der Frühen Hilfen werden Familien in ihrem familiären und sozialen Umfeld beraten und begleitet.

Honorarkräfte sind selbständige Personen, mit unterschiedlichen Qualifikationen wie eine pädagogische, psychologische oder heilpädagogische Grundausbildung. Außerdem können auch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKiKP) im Rahmen der Frühen Hilfen als Honorarkraft tätig werden.

Die Vergütung erfolgt angelehnt an den jeweiligen Auftrag sowie die Qualifikation der Honorarkraft

Wenn Sie Interesse haben, im Rahmen der Frühen Hilfen aufsuchende Beratung zu übernehmen, wenden Sie sich bitte an die Koordination Frühe Hilfen. 

Wappen Landkreis Tuebingen Kontakt
home Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend, Koordination Frühe Hilfen - Frau Müller
home 07071 207 6315
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Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!