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Symbolbild - Jugendamt
Symbolbild - Jugendamt

Die Abteilung Jugend im Landratsamt (Jugendamt) ist Ansprechpartner und die zuständige Stelle im Landkreis Tübingen für viele Angelegenheiten, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien betreffen. Die Jugendhilfeleistungen und Aufgabenbereiche der Fachkräfte sind gesetzlich im SGB VIII verankert.

Die verschiedenen Angelegenheiten werden von verschiedenen Sachgebieten und Fachkräften bearbeitet. Dazu gehört zum Beispiel der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Er hilft Familien, schützt Kinder (Jugendhilfe und Kinderschutz) und arbeitet bei Verfahrem vor dem Familiengericht mit (familiengerichtliche Verfahren).

Weitere Bereiche sind die Unterhaltsvorschusskasse, Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft sowie die Vermittlung von Adoption und Pflegefamilien.

Auch die Jugendförderung, Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, die Ganztagesbetreuung in Grundschulen und die Frühen Hilfen gehören zum Aufgabengebiet der Abteilung Jugend.

Außerdem können Kinder, Jugendliche, Eltern und ganze Familien Unterstützung bei den Beratungsstellen erhalten, welche auch zur Abteilung Jugend gehören: die Jugend- und Familienberatungszentren (JFBZ) in Tübingen, Mössingen und Rottenburg.

Die verschiedenen Sachgebiete im Landkreis Tübingen unterliegen der Schweigepflicht, sodass Ihre sensiblen Daten oder Ihre vertraulichen Gesprächsinhalte vor Dritten geschützt sind, auch innerhalb des Landratsamtes.

Logo Landkreis Tübingen

Kindeswohlgefährdung?

Wenn jemand vermutet, dass ein Kind in Gefahr ist, sollte man sich zuerst beraten lassen.

Für Fachkräfte liegen oft schriftliche Regelungen vor, wie mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umzugehen ist. Sie sollten sich also zunächst bei ihrer Institution informieren

Einzelpersonen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (Ärzte, Therapeuten, Hebammen, usw.), haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.

Auch Menschen, die keine Fachkräfte sind, können sich beraten lassen, wenn sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen. Das können zum Beispiel Nachbar*innen, Verwandte, Freund*innen oder andere Personen aus dem Umfeld des Kindes sein. Sie müssen nicht sicher wissen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht, wenn sie einen Verdacht oder ein ungutes Gefühl haben.

Betroffene können sich an das Jugendamt oder an ein Jugend- und Familienberatungszentrum wenden und dort ihre Beobachtungen schildern. Die Mitarbeiter*innen hören zu, beraten über mögliche nächste Schritte und prüfen gemeinsam, welche Hilfe sinnvoll ist.

Ziel ist es, das Kind zu schützen und die Familie zu unterstützen!

 homeAllgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
home 07071 207 2192
home Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!