

Gerichtliche Klärung
Wenn nach einer Trennung/Scheidung eine Einigung zwischen den Eltern trotz Beratung oder Mediation nicht möglich ist, können Sie eine gerichtliche Klärung in die Wege leiten.
Wer Unterstützung bei der Antragsstellung braucht, kann sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wenden.
Je nach finazieller Situation kann eine Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Amtsgericht Tübingen - Familiengericht
Das Amtsgericht ist als Familiengericht insbesondere für die Scheidung von Ehen und die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie für andere Entscheidungen zuständig, die infolge einer Trennung von (Ehe-)partnern zu treffen sind.
Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
07071 200 0
Rechtsantragstelle - Amtsgericht Tübingen
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
07071 2002 756
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Amtsgericht Tübingen - Familiengericht
Rechtsantragstelle - Amtsgericht Tübingen
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