

Das Jugendamt berät und unterstützt zu Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft. Sie können für ihr Kind eine Beistandschaft beantragen, wenn eine Vaterschaft anerkannt werden soll und um den Unterhalt zu sichern. Das Jugendamt kann das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und so den betroffenen Elternteil entlasten.
Sorgerecht, Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft, Beratung, Beurkundung, Sorgeerklärung, Sorgeregister
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
07071 207 2117
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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!
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