Ein nach § 119 SGB V anerkanntes Sozial-Pädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine offiziell zugelassene Einrichtung zur sozialpädiatrischen Versorgung, die gesetzlich abrechenbare Diagnostik, Therapie und Beratung für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- oder Verhaltensproblemen anbieten darf.