

Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen. Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, sollten Sie einen Antrag ans Gericht stellen.
Auf der Website des Landratkreis Tübingen erhalten Sie weiter Infos.
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
07071 207 0
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Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen
07071 207 6303
JFBZ
Rottenburg
07071 207 6363
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Mössingen
07071 207 6333
Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!
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