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Symbolbild - Elterngeld
Symbolbild - Elterngeld
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Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen und ihre Berufstätigkeit deswegen unterbrechen. Auch wer vorher kein Einkommen hatte, hat während der Betreuung des eigenen Kindes Anspruch auf einen Grundbetrag Elterngeld. 

Bei einer Teilzeittätigkeit gibt es außerdem Unterstützung durch ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Das Elterngeld wird anhand des bisherigen Einkommens berechnet und kann erst nach der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beantragt werden. Das Geld kann bis maximal 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt werden. Der Antrag kann online oder bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. 

Der Anspruch auf Elterngeld in Deutschladn hängt vom Wohnsitz, Aufenthaltstitel und Erwerbstätig ab. Deutsche Staatsangehörige haben direkt nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auch Elterngeld, Eu-Bürger*innen haben Anspruch wenn sie zusätzlich in Deutschland arbeiten oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nicht EU-Bürger*innen haben Anspruch, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Erwerbstätigkeit erlaubt, oder wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesminsterium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!