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Symbolbild - Kindergeld
Symbolbild - Kindergeld
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Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es soll Eltern dabei helfen, die Kosten für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder zu decken.

Das Kindergeld kann nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich gestellt werden. Wichtig ist, dass eine Geburtsurkunde des Kindes eingereicht wird.

Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und kann grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, in bestimmten Fällen (z. B. während Ausbildung oder Studium) auch länger.

Die Zahlung kann nur bis zu sechs Monate rückwirkend erfolgen.

Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich nur Personen die in Deutschland leben. EU-Bürger*innen haben nur Anspruch wenn sie zusätzlich auch in Deutschland arbeiten oder unbeschränkt einkommenstuerpflichtig sind. Nicht EU-Bürger*innen haben Anspruch, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Erwerbstätigkeit erlaubt, oder wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!