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Kindeswohlgefährdung?
Wenn jemand vermutet, dass ein Kind in Gefahr ist, sollte man sich zuerst beraten lassen.
Für Fachkräfte liegen oft schriftliche Regelungen vor, wie mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umzugehen ist. Sie sollten sich also zunächst bei ihrer Institution informieren.
Einzelpersonen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (Ärzte, Therapeuten, Hebammen, usw.), haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.
Auch Menschen, die keine Fachkräfte sind, können sich beraten lassen, wenn sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen. Das können zum Beispiel Nachbar*innen, Verwandte, Freund*innen oder andere Personen aus dem Umfeld des Kindes sein. Sie müssen nicht sicher wissen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht, wenn sie einen Verdacht oder ein ungutes Gefühl haben.
Betroffene können sich an das Jugendamt oder an ein Jugend- und Familienberatungszentrum wenden und dort ihre Beobachtungen schildern. Die Mitarbeiter*innen hören zu, beraten über mögliche nächste Schritte und prüfen gemeinsam, welche Hilfe sinnvoll ist.
Ziel ist es, das Kind zu schützen und die Familie zu unterstützen!
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
07071 207 2192
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