

Anonyme Fallberatung & insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF)
Im Rahmen der Beratungstätigkeit kann es vorkommen, dass eine Fachkraft Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennt oder sich nicht sicher ist ob das Kindeswohl noch gewahrt ist.
Passiert dies im Rahmen eines Frühe Hilfen Auftrags, sind die jeweiligen Fallzuständigen die ersten Ansprechpartner*innen. Sind diese nicht erreichbar oder anderer Meinung als die aufsuchende Fachkraft, stehen immer auch neutrale ieFs (insoweit erfahrene Fachkräfte) zur Verfügung.
Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt bei der Beurteilung von Anzeichen und Anhaltspunkten einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls und bei der Erarbeitung wirksamer Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes. Die Inhalte der Beratung sind vertraulich und sollen von der Fachkraft anonymisiert vorgestellt werden. Die ieF unterliegt einer besonderen Schweigepflicht. Das Angebot ist kostenfrei.
Wichtig dabei zu bedenken ist, dass die ieF ausschließlich eine beratende Funktion hat. Die Fallverantwortung bleibt bei der aufsuchenden Fachkraft. Die insoweit erfahrene Fachkraft ist Fall-neutral und hat keine Entscheidungskompetenz.
Fachkräfte der Frühen Hilfen Tübingen sollten eine ieF-Beratung über das jeweilige JFBZ in Anspruch nehmen. Dafür melden Sie sich direkt im Sekretariat des zuständigen JFBZs an.
Wird eine Information des Jugendamts notwendig, sind die Personensorgeberechtigten vorab darüber zu informieren – es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes in Frage gestellt wird. Dann ist im Ausnahmefall eine Meldung ohne vorherigen Hinweis möglich. Die Gründe hierfür sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei der Entscheidung zu einer 8a Meldung, wenden Sie sich direkt an den Fachdienst Hilfen zur Erziehung.
![]() |
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Tübingen |

