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Symbolbild - Ausbildung mit Kind
Symbolbild - Ausbildung mit Kind

Wird eine Auszubildende Schwanger gilt auch hier der Mutterschutz. Währender der Mutterschutzfrist können Azubis freiwillig weiter zur Arbeit oder zur Berufsschule gehen. In den Wochen nach der Geburt gilt allerdings ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot im Betrieb. In dieser Zeit darf lediglich der Unterricht besucht, sowie Prüfungen geschreiben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich hierfür freistellen zu lassen. 

Am Besten informiert man den Ausbildungsbetrieb und die zuständige Kammer frühzeitig über die Schwangerschaft. Auf diese Weise können individuelle Vereinbarungen bezüglich der Fehlzeiten getroffen werden.

Außerdem ist es möglich eine Ausbildung in Teilzeit zu beantragen. Dabei wird die wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt und die Zeit der Ausbildung verlängert.

BIÖG - Schwanger in der Ausbildung

Auf der Homepage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden sich umfassende Informationen zu Schwangerschaft und Muttersein in der Ausbildung

Hier finden sich Hinweise zu Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz und Mutterschutz und weiteren Besonderheiten in der Ausbildung.

Verdi Jugend - Ausbildung mit Kind

Auf der Hompage von Ver.di Jugend finden sich ausbildungsspezifische Informationen zum Thema Schwangerschaft und Mutterschaft

Hier finden sich zum Beispiel Hinweise zu Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeitausbildung und Finanzen.

Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!