Ausbildung mit Kind
Wird eine Auszubildende Schwanger gilt auch hier der Mutterschutz. Währender der Mutterschutzfrist können Azubis freiwillig weiter zur Arbeit oder zur Berufsschule gehen. In den Wochen nach der Geburt gilt allerdings ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot im Betrieb. In dieser Zeit darf lediglich der Unterricht besucht, sowie Prüfungen geschreiben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich hierfür freistellen zu lassen.
Am Besten informiert man den Ausbildungsbetrieb und die zuständige Kammer frühzeitig über die Schwangerschaft. Auf diese Weise können individuelle Vereinbarungen bezüglich der Fehlzeiten getroffen werden.
Außerdem ist es möglich eine Ausbildung in Teilzeit zu beantragen. Dabei wird die wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt und die Zeit der Ausbildung verlängert.
BIÖG - Schwanger in der Ausbildung
Auf der Homepage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden sich umfassende Informationen zu Schwangerschaft und Muttersein in der Ausbildung.
Hier finden sich Hinweise zu Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz und Mutterschutz und weiteren Besonderheiten in der Ausbildung.
Verdi Jugend - Ausbildung mit Kind
Auf der Hompage von Ver.di Jugend finden sich ausbildungsspezifische Informationen zum Thema Schwangerschaft und Mutterschaft.
Hier finden sich zum Beispiel Hinweise zu Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeitausbildung und Finanzen.