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Symbolbild - Schulabschluss mit Kind
Symbolbild - Schulabschluss mit Kind

Auch für schwangere Schülerinnen bleibt die Schulpflicht grundsätzlich bestehen und „ruht“ lediglich im Mutterschutz. Schülerinnen haben die Möglichkeit in dieser Zeit weiter Prüfungen zu schreiben oder sich vom Unterricht befreien zu lassen. 

Es besteht die Möglichkeit, sich bis zu ein Jahr lang vom Schulbesuch beurlauben zu lassen. Im Anschluss kann die Schule einfach fortgesetzt werden.

Am Besten sprechen Sie so schnell wie möglich mit Personen in der Schule, denen Sie vertrauen. Die Schulsozialarbeiter*innen unterstützen Sie in Ihren Fragen rund um Fehlzeiten oder Prüfungen. Diese können Sie auch in Gesprächen mit der Schulleitung und anderen wichtigen Personen in der Schule begleiten.

Für junge Eltern und Schwangere, für die der neue Alltag mit Kind eine große Aufgabe ist oder die wenig Unterstützung von Ihrer Familie haben, gibt es gemeinsame Wohnformen. Diese werden auch Mutter / Vater- Kind-Einrichtungen genannt. Dort kann man vor und nach der Geburt Unterstützung im Alltag bekommen. Zum Beispiel kann man lernen einen eigenen Haushalt zu führen und  darin unterstützt werden, die Schule oder die Ausbildung zu beenden. Das Jugendamt kann helfen einen möglichen Wohnplatz zu finden und klärt mit Ihnen die finanziellen Fragen. Am Besten wenden Sie sich bei Interesse zunächst an jeweilige Jugend- und Familienberatungszentrum und besprechen dort gemeinsam die nächsten Schritte. Dieses kann ihnen auch in allen anderen Fragen beratent zur Seite stehen. 

BIÖG - Schwanger in der Schule

Auf der Homepage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden sich umfassende Informationen zu Schwangerschaft und Muttersein in der Schulzeit

Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!