

Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag
Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sind finanzielle Unterstzützungsmöglichkeiten für Familien die in Deutschland wohnen. In der Kategorie Beratungsangebote zu finanziellen Themen finden Sie Beratungsstellen die auch zu Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag beraten können und zum Teil auch bei der Antragstellung helfen können.
Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen und ihre Berufstätigkeit deswegen unterbrechen. Auch wer vorher kein Einkommen hatte, hat während der Betreuung des eigenen Kindes Anspruch auf einen Grundbetrag Elterngeld.
Bei einer Teilzeittätigkeit gibt es außerdem Unterstützung durch ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Das Elterngeld wird anhand des bisherigen Einkommens berechnet und kann erst nach der Geburt des Kindes mit der Geburtsurkunde beantragt werden. Das Geld kann bis maximal 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt werden. Der Antrag kann online oder bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.
Der Anspruch auf Elterngeld in Deutschladn hängt vom Wohnsitz, Aufenthaltstitel und Erwerbstätig ab. Deutsche Staatsangehörige haben direkt nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auch Elterngeld, Eu-Bürger*innen haben Anspruch wenn sie zusätzlich in Deutschland arbeiten oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nicht EU-Bürger*innen haben Anspruch, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Erwerbstätigkeit erlaubt, oder wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Nähere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesminsterium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es soll Eltern dabei helfen, die Kosten für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder zu decken.
Das Kindergeld kann nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich gestellt werden. Wichtig ist, dass eine Geburtsurkunde des Kindes eingereicht wird.
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und kann grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, in bestimmten Fällen (z. B. während Ausbildung oder Studium) auch länger.
Die Zahlung kann nur bis zu sechs Monate rückwirkend erfolgen.
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich nur Personen die in Deutschland leben. EU-Bürger*innen haben nur Anspruch wenn sie zusätzlich auch in Deutschland arbeiten oder unbeschränkt einkommenstuerpflichtig sind. Nicht EU-Bürger*innen haben Anspruch, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Erwerbstätigkeit erlaubt, oder wenn sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung für Familien in Deutschland, die nur ein geringes Einkommen haben. Er soll verhindern, dass Familien auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, obwohl sie selbst für ihr Kind sorgen können.
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Voraussetzungen sind: geringes - aber ausreichendes- Einkommen der Eltern, das Kind lebt im Haushalt der Eltern, es besteht Anspruch auf Kindergeld.
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Bedarf der Familie. Kinderzuschlag kann monatlich ausgezahlt werden und wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind


