Unterstützung, Auszeit und Erholung für Pflegende
Familien und Angehörige, die die Pflege eines chronisch kranken oder behinderten Kindes übernehmen, sind in besonderer Weise belastet. In vielen Fällen stehen die eigenen Bedürfnisse hinten an, und es bleibt wenig bis gar keine Zeit für Auszeiten und Erholung.
Die eigenen Bedürfnisse in den Blick zunehmen und sich Auszeiten zu gönnen, ist aber nicht nur für die Pflegenden selbst wichtig, sondern auch für das Familiensystem essentiell. Nur Menschen, die auch auf sich selbst achten, können auch genügend Energie aufbringen um sich gut um andere zu kümmern.
Da es aber grade in belastenden Lebensituationen schwierig ist sich Auszeiten zu nehmen, sind hier verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten gelistet.
Häusliche Hospitzdienste oder Familienbildungsfreizeiten können mögliche Unterstützungen darstellen.
Daneben fördert das Land Baden-Württemberg Familienentlastende Dienste (auch Familienunterstützende Dienste genannt). Ziel dieser Dienste ist es, kurzfristige Betreuungsangebote für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu sichern und auszubauen, um Teilhabe zu stärken und Familien zu entlasten. Familienentlastende Dienste können über Pflege- und Betreuungskosten, über Verhinderungspflege oder über zusätzliche Betreuungsleistungen (SGB XI) abgerechnet werden.
Zudem können Pflegende Angehörige spezielle Kuren beantragen, um sich von der Pflege zu erholen und neue Kraft zu schöpfen. In der Kategorie Mutter-/Vater-Kind Kuren ist ausführlich beschrieben, wie man in dem Fall vorgehen kann.
Boje
Boje ist ein häuslicher Hospizdienst für schwerst kranke Kinder und Jugendliche und ihre Angehörige im Landkreis Tübingen. Die ambulante Unterstützung kann mit der Diagnosestellung beginnen und über den Tod hinausgehen. Die Angebote von Boje sind kostenfrei.
Boje kann beraten, unterstützen und begleiten, mit psychosozialer Begleitung, spirituellen Beistand und praktischer Alltagsunterstützung. Zudem kann sie Freiräume für belastete Familienmitglieder schaffen, damit diese Zeit haben sich um sich selbst zu kümmern und neue Kräfte zu gewinnen.
Auch Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Kindergarten, Schule und Freundeskreis können die Dienste des häuslichen Kinderhospizdienstes nutzen.
Paul-Lechler-Straße 20, 72076 Tübingen
07071 964 449
Familienentlastende Dienste (FED) - KBF
Der Familienentlastende Dienst (FeD) der KBF kann unterstützen wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind sich (gut) um ihre Kinder zu kümmern. Das kann z.B. dann sein, wenn der pflegende Elternteil erkrankt, ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, eine Risikoschwangerschaft oder eine Mehrlingsgeburt vorliegt, eine Kur oder Rehalibitationsmaßnahme in Anspruch genommen wird oder eine physiche oder psychische Überlastung der Eltern vorliegt.
Der FeD der KBF kann dann die Betreuung der Kinder übernehmen, den Haushalt weiterführen und zur Aufrechterhalung eines geregelten Tagesablaufes beitragen.
Um den FeD in Anspruch zunehmen wird ein ärztliches Attest benötigt und ein Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern (z.B. BfA, Jugendamt).
Fürststr. 125, 72072 Tübingen
07071 920 221
Familienunterstützender Dienst (FuD) - Freundeskreis Mensch
Der Familienunterstützende Dienst (FuD) von Freundeskreis Mensch bietet Beratung, Assistenz und Pflege für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Er unterstützen stundenweise zu Hause – je nach individuellem Bedarf.
Zu den Angeboten gehören Einzelassistenz, Beratung für Angehörige und Betroffene und Pflichtberatung nach SGB XI. Der Dienst übernimmt Assistenz, Pflege, Haushaltsaufgaben und Begleitung zu Freizeitaktivitäten. Es fällt ein Unkostenbeitrag an. Eine Kostenübernahme durch Kassen oder Sozialhilfeträger kann beantragt werden.
Stärke Familienbildungsfreizeiten
Das Landesprogramm STÄRKE fördert Familienbildungsfreizeiten in Baden-Württemberg.
Diese Freizeiten richten sich gezielt an Familien die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen. Die Freizeiten sollen dazu dienen sich zu erholen und neue Kraft zu tanken. Es gibt Angebote für verschiedene herausfordernde Lebenssituationen, dazu gehören z.B. Suchterkrankungen, Tod, Behinderung, psychische Belastungen oder gefühlsstarke Kinder (z.B. ADHS, FASD, Bindungsstörungen).
Für eine Familienbildungsfreizeit meldet man sich direkt bei dem jeweiligen Anbieter an und stellt dort einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Die Kosten werden von STÄRKE fianziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein geringer Eigenanteil von 25€ pro Person zu zahlen.