

Das Amtsgericht ist als Familiengericht insbesondere für die Scheidung von Ehen und die Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie für andere Entscheidungen zuständig, die infolge einer Trennung von (Ehe-)partnern zu treffen sind.
Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
07071 200 0
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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!
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