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Symbolbild - Sozialmedizinische Nachsorge
Symbolbild - Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge

Die sozialmedizinische Nachsorge unterstützt Familien beim Übergang von der stationären Versorgung eines Kindes nach Hause. Sie bietet Beratung, Hilfe bei der Alltagsorganisation, Aufbau eines passenden Unterstützungsnetzwerks und Begleitung in Krisensituationen.

Nachsorge ist ein Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, das auf Antragstellung gewährt werden kann. Der Antrag muss vom Klinikarzt oder bis 6 Wochen nach dem Klinikaufenthalt vom Kinderarzt mit dem Einverständnis der Eltern bei der Krankenkasse gestellt werden.

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!