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Symbolbild - Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung
Symbolbild - Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung

Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich und Kinder mit Entwicklungs- und Beziehungsproblemen können auf Antrag Unterstützung in Kindertageseinrichtungen erhalten. 

Die Prüfung von Bedarf und Umfang der Leistung erfolgt im Hilfeplangespräch. Über die Bewilligung der Inklusion als Hilfe zur Erziehung entscheidet das Jugendamt. Bei positivem Bescheid wird die Hilfe in der Regel bis zum Ende der Kindergartenzeit oder bis zum Wegfall der Bewilligungsgründe gewährt.

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Kontakt aufnehmen:

JFBZ
Tübingen


07071 207 6303

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JFBZ
Rottenburg


07071 207 6363

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JFBZ
Mössingen


07071 207 6333

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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!