Der Familienentlastende Dienst (FeD) der KBF kann unterstützen wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind sich (gut) um ihre Kinder zu kümmern. Das kann z.B. dann sein, wenn der pflegende Elternteil erkrankt, ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, eine Risikoschwangerschaft oder eine Mehrlingsgeburt vorliegt, eine Kur oder Rehalibitationsmaßnahme in Anspruch genommen wird oder eine physiche oder psychische Überlastung der Eltern vorliegt.
Der FeD der KBF kann dann die Betreuung der Kinder übernehmen, den Haushalt weiterführen und zur Aufrechterhalung eines geregelten Tagesablaufes beitragen.
Um den FeD in Anspruch zunehmen wird ein ärztliches Attest benötigt und ein Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern (z.B. BfA, Jugendamt).
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Die Frühen Hilfen (FH) im Landkreis Tübingen sind bei den JFBZs angegliedert. Sie erreichen die Frühen Hilfen über die jeweiligen JFBZs oder über das Frühe Hilfen Kontaktformular. Das Landesprogramm STÄRKE ist bei den Frühen Hilfen angegliedert. Anfragen über das Kontaktformular sind gerne gewünscht!